Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Landeck nach dem Forstgesetz 1975
Aufgrund der geringen Niederschläge in den vergangenen Wochen herrscht speziell in südexponierten Waldbeständen bis auf 1.500 m Seehöhe große Trockenheit und ist daher von einer erhöhten Waldbrandgefahr auszugehen.
Mit 15.03.2021 wird die Verordnung vom 02.03.2021 mit sofortiger Wirkung außer Kraft gesetzt.