Seit 01.01.2017 wurde von seitens des Landes-Feuerwehrausschusses eine neue, zeitgemäße Art der Atemschutzuntersuchung eingeführt. Diese soll einerseits die ärztliche aber auch die sportliche Seite des Atemschutzträgers überprüfen.
Die Untersuchung besteht aus 2 Teilen:
Teil 1: Ist eine fachärztliche Untersuchung die alle drei Jahre bis zum vollendeten 50. Lebensjahr und ab dem 50. Lebensjahr jährlich vorgenommen werden muss.
Teil 2: Wird intern in der Feuerwehr durch eine jährliche Leistungsüberprüfung aller Geräteträger abgenommen.
Sie besteht aus 5 Stationen und soll die für den Atemschutzeinsatz benötigte Grundfitness überprüfen.
Station 1: 200 m gehen ohne Last und 100m gehen mit 2 B-Schläuche – 6min
Station 2: Stiegen steigen / 90 Stufen aufwärts und abwärts (Gesamt 180 Stufen) – 3,5 min
Station 3: 100 m gehen mit 2 Kanistern mit je 20 kg – 2 min
Station 4: 3 Hindernisse übersteigen und unterkriechen – 3 min
Station 5: C-Schlauch ausrollen und wieder aufrollen- 2min
Zurzeit haben 21 unserer 30 aktiven Atemschutzträger diese Atemschutztauglichkeitsüberprüfung durchgeführt und mit Bravour bestanden. Die restlichen Atemschutzträger werden sich nach der Wintersaison dieser Überprüfung stellen.